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Tätigkeitsbereiche
AGB-Recht
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Gestaltung von
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
Nicht nur wo AGB drüber steht, ist AGB drin.
Das AGB-Recht ist vom Vertragsrecht kaum abgrenzbar, da wenige Voraussetzungen
genügen, um aus einem „normalen“ Vertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen
zu machen, die an speziellen rechtlichen Bedingungen ausgerichtet sein
müssen. Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist eine effektive Möglichkeit, Ihre Verträge übersichtlicher
zu gestalten, da regelmäßig wiederkehrende, identische Vertragsteile
in die AGB übernommen werden.
Vor der Gestaltung Ihrer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen AGB berät
Sie Frau Rechtsanwältin Schmitt
über die Regelungsbereiche, die zulässigerweise in den AGB geregelt
werden können und die für Sie sinnvoll sind.
Bei Problemen im Rahmen der Vertragserfüllung ist die Überprüfung
vorliegender AGB ein wesentlicher Bestandteil für eine erfolgreiche
Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte.
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Arbeitsrecht
Kündigung
(Gestaltung und Überprüfung)
Abmahnung
(Gestaltung und Überprüfung)
Lohn- und
Urlaubsansprüche
Arbeitszeugnis
(Gestaltung und Überprüfung)
Arbeitsvertrag
(Gestaltung und Überprüfung)
Aufhebungsvertrag
(Gestaltung und Überprüfung)
Abwicklungsvertrag
(Gestaltung und Überprüfung)
Arbeitsgerichtliche &
außergerichtliche
Interessenvertretung
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In diesem Bereich umfasst die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt
Steinkopff alle rechtlichen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses.
Hierzu gehört z.B. die Prüfung und Konzeption Ihrer Arbeitsverträge
vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses, damit es für Sie nicht
später zu bösen Überraschungen kommt.
Da wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber anwaltlich vertreten,
können z.B. Schwächen und Fehler von Kündigungen und Abmahnungen
vermieden bzw. zu Ihren Gunsten genutzt werden.
Aufgrund seines Verhandlungsgeschicks und seiner durch den erfolgreichen
Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht nachgewiesenen
arbeitsrechtlichen Kenntnisse haben Sie die Sicherheit, dass eine gute
Basis für Ihre Beratung und Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt
Steinkopff in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gegeben ist.
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Bankrecht
Anlage
(Wertpapiere und Beteiligungen)
Kredit
(Kreditvergabe und
-kündigung)
Sicherheiten
(Bestellung und Verwertung)
Bürgschaften
Kündigung
(Girokonto bzw. Geschäftsverbindung
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Frau Rechtsanwältin Schmitt
hat sich insbesondere aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als
Filialleiterin bei einer der grossen dt. Geschäftsbanken auf den
Bereich des Bankrechts spezialisiert. Sie betreut und vertritt Sie in
allen Bereichen Ihrer Geschäftsbeziehung zu Ihrer Bank und / oder
zu (freien) Anlageberatern.
Bereits bei dem Aufbau der Bankverbindung steht sie Ihnen z.B. bei der
Beratung hinsichtlich des Kreditantrages und der Vor- und Nachteile der
unterschiedlichen Besicherungsformen (z.B. Bürgschaften) zur Seite.
Sollte es zu Problemen aufgrund falscher Anlageberatung oder zu Kreditkündigungen
und der Verwertung von Sicherheiten kommen, vertritt Frau Rechtsanwältin
Schmitt Ihre Interessen auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse der bankinternen Entscheidungswege
und Handlungsabläufe ist es ihr häufig möglich, eine gerichtliche
und damit zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung zu vermeiden und
Ihre Rechte bereits außergerichtlich durch zu setzen.
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Gesellschaftsrecht
Gründungsberatung
(Einzelunternehmen, GbR, GmbH)
Gesellschaftsverträge
(für GbRs, GmbH Satzung, Erstellung und Prüfung)
Geschäftsführerverträge
(Erstellung und Prüfung)
Vereinssatzungen
(Erstellung und Prüfung)
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Im Bereich des Gesellschaftsrechts betreut und vertritt Frau Rechtsanwältin
Schmitt insbesondere mittelständische Unternehmen in den Rechtsformen
Einzelunternehmen, GbR und GmbH.
Ob es um Fragen der „richtigen“ Rechtsform bei der Gründung
oder die Erstellung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
geht, achten wir vor allem darauf, klare, praktikable und verständliche
Lösungen für Sie zu finden.
Bei Problemen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern
vertritt Frau Rechtsanwältin Schmitt
Sie gerichtlich wie außergerichtlich auf der Gesellschafts- wie
auch auf der Gesellschafter- bzw. Geschäftsführerseite.
Im Rahmen des Vereinsrecht gestalten
wir Vereinssatzungen, beraten junge Vereine bei der Gründung und
stehen den Mitgliedern wie auch den Vereinen im Falle von vereinsinternen
Problemen zur Verfügung.
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Immobilienrecht
Immobilienkaufvertrag
(Überprüfung)
Baumängelansprüche
(Prüfung und Durchsetzung)
Gerichtliche und
außergerichtliche
Beratung und Vertretung
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Wenn es bei einem Immobilienkauf zu Problemen kommt, können die
hiermit verbundenen finanziellen Folgen schnell eine Existenz gefährdende
Größenordnung erreichen. Diese Folgen lassen sich durch eine
Überprüfung des notariellen Kaufvertrags bereits im Vorfeld
des Vertragsabschlusses zumindest minimieren. Diesbzgl. berät Sie
Herr Rechtsanwalt Steinkopff z.B.
so, dass Sie vor dem Abschluss des Immobilienkaufvertrages noch mögliche
und notwendige Korrekturen des Vertrags vornehmen bzw. vom Abschluss eines
für Sie riskanten Vertrages Abstand nehmen können.
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Inkasso
außergerichtliche
Forderungsbeitreibung
Titulierung von
Forderungen
Zwangsvollstreckung
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Der Umstand, dass die Zahlungsmoral in Deutschland heftig gelitten
hat, ist bekannt. Die Folge, dass Unternehmen an ihre Liquiditätsgrenzen
stoßen, da sie für ihre ordnungsgemäß erbrachten
Leistungen die ihnen zustehende Vergütung nicht (pünktlich)
erhalten, schon weniger.
Frau Rechtsanwältin Schmitt sorgt
im Rahmen einer zügigen und trotzdem individuellen Bearbeitung Ihrer
Inkassomandate dafür, dass Ihre Forderungen, ggf. über die Titulierung
der Forderung und Beitreibung im Wege der Zwangsvollstreckung, beschleunigt
beglichen werden.
Soweit es sinnvoll ist, versuchen wir vorab, im Gespräch mit dem
Schuldner eine kurzfristige Zahlung zu erreichen, solange dieser zahlungswillig
ist.
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Mietrecht
Mietvertrag
- privater Wohnraum
- Geschäftsraum
(Gestaltung und Überprüfung)
Abmahnung
(Gestaltung und Überprüfung)
Kündigung
(Gestaltung und Überprüfung)
Miet- und Nebenkosten-
vorauszahlungsanspüche
Mieterhöhung
(Gestaltung und Überprüfung)
Nebenkostenabrechnung
(Überprüfung)
Mietaufhebungsvertrag
(Gestaltung und Überprüfung)
Gerichtliche und
außergerichtliche
Interessenvertretung
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Im Mietrecht werden von Herrn Rechtsanwalt
Steinkopff für Sie Mietverträge über privaten Wohnraum
und Gewerberäume entworfen oder bestehende Verträge auf ihre
Wirksamkeit hin überprüft.
Des weiteren stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Mieterhöhungen
oder Nebenkostennachforderungen durchzusetzen bzw. abzuwehren.
Auch wenn ein Mietverhältnis durch eine Kündigung beendet werden
soll bzw. wird, ist durch die aktive Teilnahme von Herrn Rechtsanwalt
Steinkopff am Lehrgang zum Erwerb der mietrechtlichen Kenntnisse für
den geplanten Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht sichergestellt,
dass Ihre Interessen als Mieter oder Vermieter in bestmöglicher Weise
vertreten werden.
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Verkehrsunfallrecht
Verkehrsunfallregulierung
Übernahme der gesamten Korrespondenz
mit der Schädigerseite
Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen
Fahrzeugschaden
Nutzungsausfall-
entschädigung
Mietwagenkosten
Körperschäden und
Schmerzensgeld
Erwerbsschaden durch
unfallbedingten
Arbeitsausfall
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Im Verkehrsunfallrecht, das alle Fragen der Unfallregulierung umfaßt,
nimmt Herr Rechtsanwalt Steinkopff
Ihre Interessen für Sie wahr, indem er Ihre Ansprüche u.a. gegenüber
den Versicherern geltend macht.
Vom Fahrzeugschaden über die Kosten für einen Mietwagen bis
hin zur Frage des Schmerzensgeldes gilt es, Ihre Ansprüche gegenüber
den Haftpflichtversicherern durchzusetzen.
Wir tragen dafür Sorge, dass auch Schadenspositionen, die drohen,
in Vergessenheit zu geraten (z.B. Zinsschäden, Zuzahlungen zu Behandlungen
oder Medikamenten), von den Versicherern ersetzt werden, damit Sie keinen
Nachteil erleiden. Genauso wird im Bereich des Schmerzensgeldes von den
Versicherern oft versucht, an der untersten Grenze der von der Rechtsprechung
zugestandenen Ansprüche zu „operieren“. Hieraus resultierende
finanzielle Einbußen versucht Herr Rechtsanwalt
Steinkopff durch sein Verhandlungsgeschick von vornherein zu unterbinden.
Egal, bei welcher Frage der Unfallregulierung: Wir helfen Ihnen, Ihre
Ansprüche in voller Höhe auszuschöpfen, damit Ihnen kein
finanzieller Nachteil entsteht.
Darüber hinaus gehört auch die Vertretung Ihrer Interessen
im Zusammenhang mit einem gegen Sie verhängten Bußgeldbescheid
oder im Rahmen eines gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, z.B.
wegen fahrlässiger Körperverletzung, zum Verkehrsunfallrecht.
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Vertragsrecht
Vertragsgestaltung
Vertragsprüfung
Gewährleistung
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Im Unterschied zu den Verträgen im Bereich des Gesellschaftsrechts
gestaltet und überprüft Frau Rechtsanwältin
Schmitt hier die Verträge zwischen Unternehmen (z.B. Lieferantenverträge)
bzw. zwischen Unternehmern und Verbrauchern (z.B. Kauf-, Werk- und Dienstverträge).
„Verträge sind zum Vertragen da“ – dieses Motto
wird von Frau Rechtsanwältin Schmitt
insbesondere bei der Gestaltung Ihrer Verträge zugrunde gelegt. Mit
einem klaren und verständlichen, den Willen der Parteien eindeutig
wieder gebenden Vertrag können spätere Zerwürfnisse zwischen
Geschäftspartnern häufig von vorn herein verhindert werden.
Soweit es bei der Vertragserfüllung zu Problemen kommt, vertreten
wir Unternehmer wie Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
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WEG-Recht - Wohnungseigentumsrecht
WEG-Beschluss
(Überprüfung und Anfechtung
sowie Konzeption)
Hausgeldabrechnung
(Überprüfung)
Verwaltertätigkeit
(Überprüfung)
Vertretung in der
Eigentümerversammlung
Gerichtliche und außergerichtliche
Beratung und Vertretung
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In diesem oft von zwischenmenschlichen Spannungen geladenen Bereich
werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Steinkopff–
soweit gewünscht – von der Einladung zur Eigentümerversammlung
bis hin zur Anfechtung von Beschlüssen, mit welchen Sie nicht einverstanden
sind, rechtlich beraten und vertreten.
Des weiteren überprüft Herr Rechtsanwalt
Steinkopff für Sie Ihre Hausgeldabrechnung und vertritt Sie bei
der Durchsetzung notwendiger Korrekturen.
Ferner beraten wir Sie bzgl. der Stellung und Formulierung von Anträgen
in der Eigentümerversammlung.
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