Tätigkeitsbereiche

AGB-Recht   Rechtsanwältin Schmitt
Arbeitsrecht   Rechtsanwalt Steinkopff
Bankrecht   Rechtsanwältin Schmitt
Gesellschaftsrecht   Rechtsanwältin Schmitt
Immobilienrecht   Rechtsanwalt Steinkopff
Inkasso   Rechtsanwältin Schmitt
Mietrecht   Rechtsanwalt Steinkopff
Verkehrsunfallrecht   Rechtsanwalt Steinkopff
Vertragsrecht   Rechtsanwältin Schmitt
Wohnungseigentumsrecht (WEG)   Rechtsanwalt Steinkopff

 

AGB-Recht

Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nicht nur wo AGB drüber steht, ist AGB drin.
Das AGB-Recht ist vom Vertragsrecht kaum abgrenzbar, da wenige Voraussetzungen genügen, um aus einem „normalen“ Vertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen zu machen, die an speziellen rechtlichen Bedingungen ausgerichtet sein müssen. Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine effektive Möglichkeit, Ihre Verträge übersichtlicher zu gestalten, da regelmäßig wiederkehrende, identische Vertragsteile in die AGB übernommen werden.

Vor der Gestaltung Ihrer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen AGB berät Sie Frau Rechtsanwältin Schmitt über die Regelungsbereiche, die zulässigerweise in den AGB geregelt werden können und die für Sie sinnvoll sind.
Bei Problemen im Rahmen der Vertragserfüllung ist die Überprüfung vorliegender AGB ein wesentlicher Bestandteil für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte.

 

Arbeitsrecht

Kündigung
(Gestaltung und Überprüfung)

Abmahnung
(Gestaltung und Überprüfung)

Lohn- und
Urlaubsansprüche

Arbeitszeugnis
(Gestaltung und Überprüfung)

Arbeitsvertrag
(Gestaltung und Überprüfung)

Aufhebungsvertrag
(Gestaltung und Überprüfung)

Abwicklungsvertrag
(Gestaltung und Überprüfung)

Arbeitsgerichtliche &
außergerichtliche
Interessenvertretung

In diesem Bereich umfasst die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Steinkopff alle rechtlichen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses. Hierzu gehört z.B. die Prüfung und Konzeption Ihrer Arbeitsverträge vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses, damit es für Sie nicht später zu bösen Überraschungen kommt.
Da wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber anwaltlich vertreten, können z.B. Schwächen und Fehler von Kündigungen und Abmahnungen vermieden bzw. zu Ihren Gunsten genutzt werden.

Aufgrund seines Verhandlungsgeschicks und seiner durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht nachgewiesenen arbeitsrechtlichen Kenntnisse haben Sie die Sicherheit, dass eine gute Basis für Ihre Beratung und Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt Steinkopff in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gegeben ist.

 

Bankrecht

Anlage
(Wertpapiere und Beteiligungen)

Kredit
(Kreditvergabe und
-kündigung)

Sicherheiten
(Bestellung und Verwertung)

Bürgschaften

Kündigung
(Girokonto bzw. Geschäftsverbindung

Frau Rechtsanwältin Schmitt hat sich insbesondere aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Filialleiterin bei einer der grossen dt. Geschäftsbanken auf den Bereich des Bankrechts spezialisiert. Sie betreut und vertritt Sie in allen Bereichen Ihrer Geschäftsbeziehung zu Ihrer Bank und / oder zu (freien) Anlageberatern.
Bereits bei dem Aufbau der Bankverbindung steht sie Ihnen z.B. bei der Beratung hinsichtlich des Kreditantrages und der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Besicherungsformen (z.B. Bürgschaften) zur Seite.
Sollte es zu Problemen aufgrund falscher Anlageberatung oder zu Kreditkündigungen und der Verwertung von Sicherheiten kommen, vertritt Frau Rechtsanwältin Schmitt Ihre Interessen auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse der bankinternen Entscheidungswege und Handlungsabläufe ist es ihr häufig möglich, eine gerichtliche und damit zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung zu vermeiden und Ihre Rechte bereits außergerichtlich durch zu setzen.

 

Gesellschaftsrecht

Gründungsberatung
(Einzelunternehmen, GbR, GmbH)

Gesellschaftsverträge
(für GbRs, GmbH Satzung, Erstellung und Prüfung)

Geschäftsführerverträge
(Erstellung und Prüfung)

Vereinssatzungen
(Erstellung und Prüfung)

Im Bereich des Gesellschaftsrechts betreut und vertritt Frau Rechtsanwältin Schmitt insbesondere mittelständische Unternehmen in den Rechtsformen Einzelunternehmen, GbR und GmbH.
Ob es um Fragen der „richtigen“ Rechtsform bei der Gründung oder die Erstellung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen geht, achten wir vor allem darauf, klare, praktikable und verständliche Lösungen für Sie zu finden.
Bei Problemen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern vertritt Frau Rechtsanwältin Schmitt Sie gerichtlich wie außergerichtlich auf der Gesellschafts- wie auch auf der Gesellschafter- bzw. Geschäftsführerseite.

Im Rahmen des Vereinsrecht gestalten
wir Vereinssatzungen, beraten junge Vereine bei der Gründung und stehen den Mitgliedern wie auch den Vereinen im Falle von vereinsinternen Problemen zur Verfügung.

 

Immobilienrecht

Immobilienkaufvertrag
(Überprüfung)

Baumängelansprüche
(Prüfung und Durchsetzung)

Gerichtliche und
außergerichtliche
Beratung und Vertretung

Wenn es bei einem Immobilienkauf zu Problemen kommt, können die hiermit verbundenen finanziellen Folgen schnell eine Existenz gefährdende Größenordnung erreichen. Diese Folgen lassen sich durch eine Überprüfung des notariellen Kaufvertrags bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses zumindest minimieren. Diesbzgl. berät Sie Herr Rechtsanwalt Steinkopff z.B. so, dass Sie vor dem Abschluss des Immobilienkaufvertrages noch mögliche und notwendige Korrekturen des Vertrags vornehmen bzw. vom Abschluss eines für Sie riskanten Vertrages Abstand nehmen können.

 

Inkasso

außergerichtliche
Forderungsbeitreibung

Titulierung von
Forderungen

Zwangsvollstreckung

Der Umstand, dass die Zahlungsmoral in Deutschland heftig gelitten hat, ist bekannt. Die Folge, dass Unternehmen an ihre Liquiditätsgrenzen stoßen, da sie für ihre ordnungsgemäß erbrachten Leistungen die ihnen zustehende Vergütung nicht (pünktlich) erhalten, schon weniger.
Frau Rechtsanwältin Schmitt sorgt im Rahmen einer zügigen und trotzdem individuellen Bearbeitung Ihrer Inkassomandate dafür, dass Ihre Forderungen, ggf. über die Titulierung der Forderung und Beitreibung im Wege der Zwangsvollstreckung, beschleunigt beglichen werden.
Soweit es sinnvoll ist, versuchen wir vorab, im Gespräch mit dem Schuldner eine kurzfristige Zahlung zu erreichen, solange dieser zahlungswillig ist.

 

Mietrecht

Mietvertrag
- privater Wohnraum
- Geschäftsraum
(Gestaltung und Überprüfung)

Abmahnung
(Gestaltung und Überprüfung)

Kündigung
(Gestaltung und Überprüfung)

Miet- und Nebenkosten-
vorauszahlungsanspüche

Mieterhöhung
(Gestaltung und Überprüfung)

Nebenkostenabrechnung
(Überprüfung)

Mietaufhebungsvertrag
(Gestaltung und Überprüfung)

Gerichtliche und
außergerichtliche
Interessenvertretung

Im Mietrecht werden von Herrn Rechtsanwalt Steinkopff für Sie Mietverträge über privaten Wohnraum und Gewerberäume entworfen oder bestehende Verträge auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.

Des weiteren stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Mieterhöhungen oder Nebenkostennachforderungen durchzusetzen bzw. abzuwehren.

Auch wenn ein Mietverhältnis durch eine Kündigung beendet werden soll bzw. wird, ist durch die aktive Teilnahme von Herrn Rechtsanwalt Steinkopff am Lehrgang zum Erwerb der mietrechtlichen Kenntnisse für den geplanten Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht sichergestellt, dass Ihre Interessen als Mieter oder Vermieter in bestmöglicher Weise vertreten werden.

 

Verkehrsunfallrecht

Verkehrsunfallregulierung

Übernahme der gesamten Korrespondenz
mit der Schädigerseite

Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen

Fahrzeugschaden

Nutzungsausfall-
entschädigung

Mietwagenkosten

Körperschäden und
Schmerzensgeld

Erwerbsschaden durch
unfallbedingten
Arbeitsausfall

Im Verkehrsunfallrecht, das alle Fragen der Unfallregulierung umfaßt, nimmt Herr Rechtsanwalt Steinkopff Ihre Interessen für Sie wahr, indem er Ihre Ansprüche u.a. gegenüber den Versicherern geltend macht.

Vom Fahrzeugschaden über die Kosten für einen Mietwagen bis hin zur Frage des Schmerzensgeldes gilt es, Ihre Ansprüche gegenüber den Haftpflichtversicherern durchzusetzen.

Wir tragen dafür Sorge, dass auch Schadenspositionen, die drohen, in Vergessenheit zu geraten (z.B. Zinsschäden, Zuzahlungen zu Behandlungen oder Medikamenten), von den Versicherern ersetzt werden, damit Sie keinen Nachteil erleiden. Genauso wird im Bereich des Schmerzensgeldes von den Versicherern oft versucht, an der untersten Grenze der von der Rechtsprechung zugestandenen Ansprüche zu „operieren“. Hieraus resultierende finanzielle Einbußen versucht Herr Rechtsanwalt Steinkopff durch sein Verhandlungsgeschick von vornherein zu unterbinden.

Egal, bei welcher Frage der Unfallregulierung: Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche in voller Höhe auszuschöpfen, damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht.

Darüber hinaus gehört auch die Vertretung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit einem gegen Sie verhängten Bußgeldbescheid oder im Rahmen eines gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, zum Verkehrsunfallrecht.

 

Vertragsrecht

Vertragsgestaltung

Vertragsprüfung

Gewährleistung

Im Unterschied zu den Verträgen im Bereich des Gesellschaftsrechts gestaltet und überprüft Frau Rechtsanwältin Schmitt hier die Verträge zwischen Unternehmen (z.B. Lieferantenverträge) bzw. zwischen Unternehmern und Verbrauchern (z.B. Kauf-, Werk- und Dienstverträge).
„Verträge sind zum Vertragen da“ – dieses Motto wird von Frau Rechtsanwältin Schmitt insbesondere bei der Gestaltung Ihrer Verträge zugrunde gelegt. Mit einem klaren und verständlichen, den Willen der Parteien eindeutig wieder gebenden Vertrag können spätere Zerwürfnisse zwischen Geschäftspartnern häufig von vorn herein verhindert werden.

Soweit es bei der Vertragserfüllung zu Problemen kommt, vertreten wir Unternehmer wie Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

 

WEG-Recht - Wohnungseigentumsrecht

WEG-Beschluss
(Überprüfung und Anfechtung
sowie Konzeption)

Hausgeldabrechnung
(Überprüfung)

Verwaltertätigkeit
(Überprüfung)

Vertretung in der
Eigentümerversammlung

Gerichtliche und außergerichtliche
Beratung und Vertretung

In diesem oft von zwischenmenschlichen Spannungen geladenen Bereich werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Steinkopff– soweit gewünscht – von der Einladung zur Eigentümerversammlung bis hin zur Anfechtung von Beschlüssen, mit welchen Sie nicht einverstanden sind, rechtlich beraten und vertreten.

Des weiteren überprüft Herr Rechtsanwalt Steinkopff für Sie Ihre Hausgeldabrechnung und vertritt Sie bei der Durchsetzung notwendiger Korrekturen.

Ferner beraten wir Sie bzgl. der Stellung und Formulierung von Anträgen in der Eigentümerversammlung.